Versorgung muss sichergestellt werden
NRW-Logistikverband fordert zeitlich begrenzte Lockerung der Arbeitnehmerüberlassung
Die Auftragslage der Logistik ist in der Pandemie extrem polarisiert: Während Container aus China noch mehrere Wochen ausbleiben werden und Transportpartner der Automobilindustrie einen drohenden Stillstand befürchten, wissen Lebensmittellogistiker trotz erweiterter Lenkzeitenregelung die erhöhte Nachfrage kaum noch zu bewältigen.
„Normalerweise verteilt sich die Auslastung am Markt. In dieser Krise ist unsere arbeitsrechtliche Abteilung jedoch momentan mit zwei völlig gegensätzlichen Themen ausgelastet, nämlich Kurzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung“, berichtet Horst Kottmeyer, Vorsitzender des Verbandes Verkehrswirtschaft und Logistik NRW. Gerade jetzt müssten vorhandene Transportkapazitäten zur Versorgung der Bevölkerung optimal eingesetzt werden, allerdings sind viele Fahrzeugflotten zu spezialisiert, um branchenübergreifend eingesetzt zu werden. Anders sieht es beim Personal aus: Wer einen Führerschein der Klasse CE hat, fährt nach einer Einweisung statt eines Containerzuges einen Kühllaster, wer einen Flurförderschein hat, kann auch in einem anderen Lager einen Stapler bedienen. „Wenn die Logistik sich schon nicht mit Equipment gegenseitig aushelf en kann, dann sollte sie es zumindest mit Personal können. Personalüberlassung ist jedoch gesetzlich an eine Erlaubnis geknüpft und im regulären Wettbewerb ist diese Beschränkung auch gut und wichtig. Wenn wir auch mit größeren krankheitsbedingten Ausfällen leere Regale wieder auffüllen wollen, brauchen wir an diesem Punkt eine Aussetzung der Erlaubnispflicht bei der Arbeitnehmerüberlassung für die nächsten Monate“, fordert Kottmeyer.
Versorgung muss sichergestellt werden
Die Auftragslage der Logistik ist in der Pandemie extrem polarisiert: Während Container aus China noch mehrere Wochen ausbleiben werden und Transportpartner der Automobilindustrie einen drohenden Stillstand befürchten, wissen Lebensmittellogistiker trotz erweiterter Lenkzeitenregelung die erhöhte Nachfrage kaum noch zu bewältigen.
„Normalerweise verteilt sich die Auslastung am Markt. In dieser Krise ist unsere arbeitsrechtliche Abteilung jedoch momentan mit zwei völlig gegensätzlichen Themen ausgelastet, nämlich Kurzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung“, berichtet Horst Kottmeyer, Vorsitzender des Verbandes Verkehrswirtschaft und Logistik NRW. Gerade jetzt müssten vorhandene Transportkapazitäten zur Versorgung der Bevölkerung optimal eingesetzt werden, allerdings sind viele Fahrzeugflotten zu spezialisiert, um branchenübergreifend eingesetzt zu werden. Anders sieht es beim Personal aus: Wer einen Führerschein der Klasse CE hat, fährt nach einer Einweisung statt eines Containerzuges einen Kühllaster, wer einen Flurförderschein hat, kann auch in einem anderen Lager einen Stapler bedienen. „Wenn die Logistik sich schon nicht mit Equipment gegenseitig aushelf en kann, dann sollte sie es zumindest mit Personal können. Personalüberlassung ist jedoch gesetzlich an eine Erlaubnis geknüpft und im regulären Wettbewerb ist diese Beschränkung auch gut und wichtig. Wenn wir auch mit größeren krankheitsbedingten Ausfällen leere Regale wieder auffüllen wollen, brauchen wir an diesem Punkt eine Aussetzung der Erlaubnispflicht bei der Arbeitnehmerüberlassung für die nächsten Monate“, fordert Kottmeyer.